Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene
Die aktuelle COVID-19 Pandemie stellt die Bundesregierung Deutschlands vor neue Herausforderungen. Die Folge sind Ausgangsbeschränkungen und ein vorläufiges Kontaktverbot. Für die Betreiber von Gastronomie-betrieben, Hotels und Pensionen bedeutet dies oft die vorübergehende Schließung ihres Gewerbes.
Dies kann, aufgrund der dadurch geringeren Nutzung von Trinkwasser-Installationen, negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität haben und sollte daher nicht vernachlässigt werden.
Vorgehen zur Erhaltung der Trinkwasserhygiene
Um hygienischen Problemen (z.B. Legionellenbefall) frühzeitig vorzubeugen, ist eine regelmäßige Wasserentnahme an den Trinkwasser-Installationen entscheidend. Die aktuelle Situation erfordert es daher, regelmäßige Spülgänge durchzuführen.
Richtiges Spülen
- Alle 72 Stunden bzw. mindestens einmal pro Woche
- An jeder nicht genutzten Wasserentnahmestelle
- Wasser solange ablaufen lassen, bis warmes Wasser richtig warm und kaltes Wasser richtig kalt ist
- Erst Warmwasser spülen, dann Kaltwasser

Kann die Spülung nicht gewährleistet werden und wird deshalb der Betrieb der Trinkwasser-Installation unterbrochen, ist die Hauptsperreinrichtung des Gebäudes oder des nicht genutzten Gebäudeteils zu schließen. Für den Fall einer Betriebsschließung für mehrere Monate sollte das Wasserversorgungsunternehmen informiert werden, um den Hausanschlussschieber zu schließen. Unnötige Beeinträchtigungen der Wasserqualität im öffentlichen Versorgungsnetz des Wasserversorgungsunternehmens können so vermieden werden.
Die Trinkwasser-Installation sollte dabei nicht entleert werden, da dies zu Korrosion und hygienischen Problemen führen kann. Sinnvolle Gründe für eine Entleerung sind nur: Frostschutzgründe oder wenn eine vollständige Trocknung der kom-pletten Installation erfolgt.
Stilllegungsdauer | Maßnahmen |
bis zu 7 Tage | Wasser ablaufen lassen, bis es gleichbleibend heiß bzw. kalt austritt |
länger als 7 Tage |
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länger als 6 Monate / Entleerung | Beauftragung einer Fachfirma für die Wiederinbetriebnahme |
Eine durch die Corona-Schutzmaßnahmen bedingte vorübergehende Betriebsunterbrechung muss dem Gesundheitsamt nicht angezeigt werden.
Mikrobiologische Untersuchungen
Der Betreiber der Trinkwasser-Installation ist für den Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude verantwortlich. Spätestens, wenn die Unterbrechung des Betriebs länger als 6 Monate dauert, sind vor Wiederinbetriebnahme mikrobiologische Untersuchungen des Kalt- und Warmwassers durchzuführen. Bei einer mikrobiologischen Untersuchung sollte auf die Parameter Coliforme Bakterien, E. coli, Enterokokken, Koloniezahl 22°C und 36 °C, Legionellen und Pseudomonas aeruginosa untersucht werden. Als zugelassenes und akkreditiertes Trinkwasserlabor übernehmen wir diese Untersuchungen gerne für Sie.




Quelle: LGL – Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene in aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit noch nicht oder nur wenig genutzten Gebäuden